Die Betreuungszeiten bei uns sind sehr flexibel, je nach den Arbeitszeiten oder sonstigen Verpflichtungen der Eltern. Bei Bedarf können die Kinder auch über Nacht oder am Wochenende zu uns kommen.
(Es kann dann natürlich schon einmal passieren, dass wir Ihre Kinder zu Sportveranstaltungen oder Familienfeiern "mitschleppen".)
Betreuungskosten: Die Kinderbetreuung in privater Tagespflege wird in zunehmenden Maße auch durch die zuständigen Jugendämter unterstützt und gefördert. Hierzu hat es in den vergangenen Wochen und Monaten zahlreiche Gesetzesänderungen gegeben.
Durch einen Klick auf die nachfolgenden Bilder, können Sie sich über das Angebot des Kreises Gütersloh im Bereich der Kindertagespflege informieren.
Die Gemeinde in Steinhagen hat ebenfalls eine Informationsseite zur Kinderbetreuung, unter anderem finden Sie dort auch die Vermittlungsstelle für Tagesmütter/ -väter in Steinhagen.
In Kurzform bedeutet dies: Wenn beide Elternteile berufstätig sind (oder bei berufstätigen Alleinerziehenden) kann beim Kreis Gütersloh ein Antrag auf einen Zuschuß für die Betreuungskosten von Kindern in Tagespflege gestellt werden. Sie zahlen dann, ähnlich wie beim Kindergarten, einen einkommensabhängigen Beitrag an den Kreis Gütersloh. Die Behörde selber zahlt im Anschluß das Kindertagesgeld an die jeweiligen Tagesmütter/ -väter. Sollten Sie hierzu Fragen haben, helfe ich Ihnen gern.
Wenn Sie selber für die Betreuung aufkommen, werden meine Kosten anhand der Anzahl der Wochenstunden festgelegt, die das Kind bei uns verbringt.
bis 10 Wochenstunden 5,50 Euro/ Stunde
bis 15 Wochenstunden 5,00 Euro/ Stunde
bis 20 Wochenstunden 4,20 Euro/ Stunde
bis 30 Wochenstunden 3,70 Euro/ Stunde
ab 31 Wochenstunden und mehr 3,20 Euro/ Stunde
Übernachtungen am Wochenende 25,00 Euro/ Nacht pauschal
Es werden hierbei nur die Stunden berechnet, die das Tageskind auch betreut wird. Bei Krankheit oder Urlaub fallen keine Kosten an. Separates Essensgeld wird nicht berechnet. Bezahlt wird dann am Monatsende durch Überweisung auf mein Konto. Sie erhalten dafür eine Rechnung von mir, die beim Finanzamt zur Erstattung der Kinderbetreuungskosten eingereicht werden kann.